Baumgutachten
Sie brauchen ein Baumgutachten? Wir haben die Fachleute!
Laut Verkehrssicherungspflicht sind Sie als Baumeigentümer für die Sicherheit Ihrer Bäume zuständig. Diese Sicherheit ist für den Laien oft schwer zu beurteilen. Wir beraten Sie in Fragen der Baumsicherheit und können Ihnen bei Bedarf ein schriftliches Gutachten erstellen. Wenn es nötig ist, klettern wir dafür sogar auf Ihren Baum, um uns ein genaues Bild von dem eventuellen Schaden zu machen.
Wir bieten Ihnen auch eine jährliche Regelkontrolle (Baumkontrolle) nach Richtlinien der FLL an (auch für Kommunen, Verwaltungen und Ämter).
Baumkontrollen nach FLL-Richtlinien
Der Gesetzgeber hat durch die laufende Rechtsprechung eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht entwickelt, die besagt: „Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.“ (Quelle: Wikipedia)
In Bezug auf den Baum bedeutet das, dass Sie als Baumeigentümer Ihre Bäume in regelmäßigen Abständen kontrollieren oder kontrollieren lassen müssen. Um sich auf einen allgemeingültigen Standard zu einigen, hat die FLL ein anerkanntes Regelwerk geschaffen. Wir sind ausgebildet, Ihre Bäume nach diesem Regelwerk kontrollieren zu können. Hierbei wird die Schädigung des Baumes erfasst, schriftlich festgehalten und Maßnahmen empfohlen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Je nach Anzahl der Bäume und Kundenwunsch übermitteln wir Ihnen die Daten digital (PDF, Excel, ARCHIKART etc.) oder in Papierform (Kontrollbogen). Zu unseren Leistungen gehören auch Baumkontrollverträge für Kommunen, Verwaltungen etc.
Gutachten erstellen
In manchen Fällen reicht die einfache Baumkontrolle nicht aus und es muss ein eingehendes Gutachten erstellt werden, in dem der Baum genauer untersucht wird, damit seine Verkehrssicherheit beurteilt werden kann. Wir bieten Ihnen Gutachten in unterschiedlichem Umfang. Hierbei nutzen wir zum Beispiel die VTA-Methode nach MATTHECK, den Schalltomographen Arbotom, die Seilklettertechnik (um das Ausmaß des Schadens aus nächster Nähe zu betrachten) und die Analyse von Bodenproben.
In einem schriftlichen Gutachten gehen wir dabei auf die Schädigung, deren mögliche Gründe und die zu treffenden Maßnahmen ein.
Erstellen eines Baumkatasters (Erstaufnahme)
Um Ihre Bäume katalogisieren zu können und jederzeit über deren Verkehrssicherheit und zu treffende Maßnahmen Bescheid zu wissen, sollten Sie ein Baumkataster anlegen lassen. Bei einer Erstaufnahme werden Ihre Bäume vermessen, nummeriert und in der Art bestimmt. Im weiteren Verlauf lässt es sich mit diesem Baumkataster eine gut organisierte Baumkontrolle leisten. Dazu werden die Baumdaten unter anderem um den Schädigungsgrad des Baumes, die Baumpflegemaßnahmen und den Zeitpunkt der nächsten Kontrolle ergänzt. Auf Wunsch bringen wir Ihnen auch Nummern an Ihre Bäume an oder verzeichnen diese in einem Plan.
Anträge stellen
Manchen ist die Kommunikation mit dem Amt zu lästig oder zu zeitaufwändig. In manchen Fällen können wir als Fachfirma auch mehr erreichen. Deshalb übernehmen wir gern alle Arbeiten für Sie. Wir stellen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung, richten Halteverbote ein oder organisieren größere Absperrungen. Natürlich beraten wir Sie auch gern, falls Sie die Anträge selbst stellen möchten.